Überblick zu Hygiene- und Infektionsschutzstandards ab 23.11.2021
Hinweise zu Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften für unsere Fahrgäste bzw. Auftraggeber im Ausflugs- und Ferienzielreiseverkehr sowie Mietomnibusverkehr
- Fahrgäste müssen vollständig geimpft oder genesen ("Immunisiert") sein. Sie benötigen einen Genesenennachweis (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt) oder einen Impfnachweis, aus dem sich ergibt, dass eine vollständige Covid-19-Schutzimpfung erfolgt ist und die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurücklegt.
- Das gilt nicht für: Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren, Personen die aufgrund eines ärztlichen Nachweises (demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt der höchstens sechs Wochen zurückliegt) aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; Diese Personen müssen über einen negativen Testnachweis (Höchstens 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest oder höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test) verfügen.
- Sie sind verpflichtet, während der gesamten Dauer der Fahrt eine medizinische Atemschutzmaske zu tragen.
- Fahrgäste, die bei Beginn der Beförderung Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, müssen von der Beförderung ausgeschlossen werden.
- Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.
- Treten die Symptome bei einem Fahrgast während der Beförderung auf, ist der betroffene Fahrgast von anderen Personen abzusondern. Der Betroffene muss sobald wie möglich die Busreise abbrechen. Insbesondere muss jeglicher Kontakt zu anderen Personen vermieden werden und ein Mindestabstand von 1,50 m gewahrt werden.
Beim Zustieg- oder Ausstieg ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Wir weisen Ihnen Ihren persönlichen Sitzplatz zu. Ein anderer Sitzplatz darf durch Sie während der gesamten Dauer der Beförderung, die erst mit dem Erreichen des Fahrziels endet, nicht eingenommen werden.
Zusätzliche Hinweise an den Auftraggeber im Mietomnibusverkehr vor Vertragsschluss
Alle Fahrgäste sind verpflichtet, während der gesamten Aufenthaltsdauer im Fahrzeug eine medizinische OP-Maske / Atemschutzmaske zu tragen. Das Fahrpersonal muss während des Lenkens keine Maske tragen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind Sie verpflichtet, uns eine vollständige Liste aller Fahrgäste vor Fahrtantritt zu Verfügung zu stellen. Diese muss folgende Daten enthalten:
- Name, Vorname
- Adresse
- Telefonnummer
Eine Sammellisten-Vorlage stellen wir Ihnen gerne hier zur Verfügung.